Hausratversicherung – was ist versichert?

Viele Versicherte wissen nicht genau, bei welchen Schadensfällen ihre Hausratversicherung greift — und wo die Deckung endet. Da ein Großteil des privaten Vermögens im eigenen Haushalt lagert, gehört die Hausratversicherung neben der Privathaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich.
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Ein Feuerschaden durch einen Adventskranz, der Diebstahl hochwertiger Einrichtungsgegenstände oder zerstörte Möbel durch einen Wasserschaden können schnell erhebliche Werte vernichten. Im Schadensfall ersetzt die Hausratversicherung den entstandenen Schaden zum aktuellen Neuwert der betroffenen Gegenstände.


Wie der Name nahelegt, sind über die Hausratversicherung grundsätzlich alle Gegenstände versichert, die zum Haushalt gehören. Versicherer kategorisieren diese wie folgt:


  • Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Bilder, Vorhänge und Teppiche
  • Gebrauchsgegenstände wie Kleidung, Haushaltsgeräte, Bücher und Computer
  • Verbrauchsgegenstände sowie Bargeld und Wertgegenstände wie Kunstwerke oder Schmuck
  • Einbaugegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie Sanitäranlagen oder Einbauküchen
  • Sonstige Gegenstände wie Kfz-Zubehör, Sportgeräte und ähnliches

Einfach gesagt: Alles, was bei einem Umzug mitgenommen werden kann, ist über die Hausratversicherung abgesichert.


Was deckt die Hausratversicherung ab?


Der Basisschutz der Hausratversicherung greift bei Schäden durch folgende Ursachen:


  • Blitz, Sturm und Hagel
  • Leitungswasser
  • Brand, Explosion und Implosion
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Raub oder Einbruchdiebstahl im Urlaub

Zusätzlich bieten die meisten Versicherer gegen Aufpreis erweiterte Leistungen an:


  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Glasbruchschäden an Gebäudeverglasung und Mobiliar
  • Elementarschäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Rückstau
  • Seng- und Schmorschäden (z. B. durch eine glimmende Zigarette)
  • Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten oder Wäsche auf der Leine
  • Einbruchdiebstahl in Kraftfahrzeuge
  • Fahrraddiebstahl
  • Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten
  • Bruch von Glaskeramikkochflächen

Da die persönliche Lebenssituation sich schnell ändern kann, ist es wichtig, die Versicherung regelmäßig anzupassen — sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der Versicherungssumme.


Was ist nicht versichert?


Bei folgenden Schäden greift der Versicherungsschutz nicht:


  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Schäden durch Kernenergie, Kriegsereignisse oder innere Unruhen
  • Einfache Diebstahlschäden durch Einschleichen in Wohnungen oder Trickbetrug

Es lohnt sich, die Leistungsbedingungen vor Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen und die Nebenleistungen ausreichend abzusichern — denn viele Schadensfälle ziehen Folgekosten nach sich, etwa für den Austausch von Schlössern oder vorübergehende Unterkunft.


Hausratversicherung auf Reisen — die Außenversicherung


In der Regel ist der mitgeführte Hausrat auch auf Reisen über die Hausratversicherung versichert. Die sogenannte Außenversicherung ist Vertragsbestandteil und sichert Gegenstände ab, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden — meist weltweit und bis zu drei Monate.


Laptop, Kamera oder Kleidung sind damit nicht nur im Urlaub geschützt. Auch ein Raub unter Androhung von Gewalt im Alltag ist über die Außenversicherung gedeckt. Einfacher Diebstahl hingegen ist ausgeschlossen, da er als allgemeines Lebensrisiko gilt.


Wichtig: Die Schadenssumme im Rahmen der Außenversicherung ist deutlich niedriger als die reguläre Versicherungssumme — in der Regel erstatten Versicherer hier nur 10 % der Gesamtsumme.


Wo stößt die Hausratversicherung bei Wertsachen an ihre Grenzen?


Die Hausratversicherung schützt Wertsachen — aber nicht unbegrenzt. In den meisten Tarifen gilt: Schmuck, Bargeld, Gold, Kunstgegenstände und Antiquitäten sind nur bis zu 20 % der Gesamtversicherungssumme erstattungsfähig. Bei einer Versicherungssumme von 50.000 € wären das maximal 10.000 € für alle Wertsachen zusammen — unabhängig vom tatsächlichen Wert der gestohlenen oder zerstörten Gegenstände.


Zwei weitere Einschränkungen, die oft übersehen werden:


Nachweispflicht: Ohne Kaufbelege, Fotos oder Gutachten kann die Versicherung die Leistung im Schadensfall kürzen oder vollständig ablehnen. Wer Schmuck geerbt hat oder keine Quittungen aufbewahrt, trägt das volle Risiko selbst.


Schließfächer und Außenversicherung: Wertsachen, die dauerhaft in einem Bankschließfach lagern, fallen unter die Außenversicherung — mit der bereits genannten 10-%-Grenze und der Einschränkung auf vorübergehende Aufbewahrung. Wer dauerhaft hohe Werte extern lagert, sollte prüfen, ob die eigene Police diesen Fall tatsächlich abdeckt.


Einbruch und Hausratversicherung — was Versicherungen oft nicht ersetzen


Die Aufklärungsrate bei Wohnungseinbrüchen ist gering. Polizei und Verbraucherschutz empfehlen deshalb, vor einem Schadensfall sämtliche Kaufbelege aufzubewahren und Fotos vom Besitz anzufertigen. Fehlen diese Nachweise, kann die Versicherung argumentieren, der Versicherungsnehmer habe grob fahrlässig gehandelt — und die Leistung verweigern.


Besonders betroffen sind hochwertige Gegenstände wie Bargeld, Gold, Schmuck oder Kunst, die sich schwer nachweisen lassen, wenn keine Dokumentation existiert.


Wertsachen sicher aufbewahren — eine Alternative zur Hausratversicherung


Wer besonders wertvolle Gegenstände dauerhaft schützen will, ohne auf Versicherungsobergrenzen und Nachweispflichten angewiesen zu sein, kann eine externe Aufbewahrungslösung in Betracht ziehen.


Trisor bietet private Hochsicherheitsschließfächer außerhalb des eigenen Haushalts — in vollautomatisierten Anlagen mit Zertifizierung nach EN 1143-1 Grad 10. Der Inhalt jedes Schließfachs ist standardmäßig bis 5.000 € gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus versichert, optional erweiterbar auf bis zu 500.000 €.


Da die Wertsachen außerhalb der Wohnung verwahrt werden, fallen sie nicht unter die Sublimits der Hausratversicherung. Eine separate Nachweispflicht gegenüber der Hausratversicherung entfällt.