Gemeinsames Schließfach bei Trennung: Wer hat noch Zugriff?
Trennt sich ein Paar, taucht früher oder später eine praktische Frage auf: Wer darf eigentlich noch auf das gemeinsam genutzte Schließfach zugreifen? Bei Trisor lässt sich das eindeutig beantworten, denn die Struktur ist von Anfang an klar geregelt.
Bei Trisor gibt es immer einen Hauptmieter
Anders als bei einem Bankkonto gibt es bei Trisor keine gemeinschaftlichen Verträge. Jedes Schließfach hat genau eine Hauptmieterin oder einen Hauptmieter, zusätzliche Personen können als zugriffsberechtigt hinzugefügt werden, bleiben rechtlich aber immer nur Zusatznutzer:innen.
Das bedeutet: Die Hauptmieterin oder der Hauptmieter kann die Berechtigung jeder zugriffsberechtigten Person jederzeit entziehen, unabhängig davon, wer diese Person ist oder in welcher Beziehung sie steht. Wer also gemeinsam mit einem Partner oder einer Partnerin ein Fach anmietet, sollte vorab klären, wer als Hauptmieter:in eingetragen ist. Und: Wer selbst nur zugriffsberechtigt ist, sollte sich dessen bewusst sein.
Zugriffsberechtigung entziehen: So schnell geht's
Als Hauptmieter:in können Sie die Berechtigung einer anderen Person über die Trisor-App oder online innerhalb weniger Minuten entziehen. Die Änderung wirkt sofort und wird im digitalen Zugriffsprotokoll dokumentiert, so ist jederzeit nachvollziehbar, wer wann Zugriff hatte.
Eigene Wertsachen absichern: Ein zweites, eigenes Fach
In manchen Situationen möchte jemand eigene Wertgegenstände unabhängig vom Zugriff des Partners oder der Partnerin verwahren. Für diesen, hoffentlich seltenen, Fall ist ein eigenes, separates Schließfach die einfachste Lösung. Ein solches Fach lässt sich bei Trisor diskret anmieten, ganz ohne Wissen des Partners oder der Partnerin.
Kurzer Hinweis zum Zugewinnausgleich
Der Inhalt eines Schließfachs kann bei einer Scheidung im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Wie genau einzelne Gegenstände zu bewerten sind, hängt vom Einzelfall ab. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, für die konkrete Einschätzung Ihrer Situation empfehlen wir eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht.
Sie möchten Zugriffsrechte anpassen oder ein eigenes Schließfach anmieten? Jetzt kostenloses Beratungsgespräch buchen.

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